Der Marktwert beschreibt den Durchschnittspreis eines Fahrzeugs bei An- und Verkauf auf dem Privatmarkt – ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer oder der Gewinnspanne eines Händlers.
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die der Geschädigte nach einem
Totalschaden oder Verlust aufwenden muss, um kurzfristig ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Beim Wiederherstellungswert handelt es sich um die Summe, die sich aus der Anschaffung und späteren Restaurierung eines Kfz ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt.
Zustand, Originalität und Historie werden vom besichtigenden Kfz-Sachverständigen bewertet.